E-Mobilität
Die Wallbox für das Elektroauto
Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Elektromobilität und Grundlage für die Akzeptanz. Dabei wird das „Laden zu Hause“ und damit der Ausbau von Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken zu einem wichtigen Baustein der Ladeinfrastruktur. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Stromnetzes sowie der privaten Elektroinstallation bestimmen dabei die Funktionalität und Sicherheit der Ladeeinrichtung.

E-Mobilität - Mitarbeiter mit Kunden vor Elektrofahrzeugen 100% elektrisch · Elektro-Diehm
© 2025 · ArGe Medien im ZVEH GbR | Frankfurt a.M.Die Anschaffung eines Elektroautos betrifft Ihre gesamte Elektrik - wir beraten Sie rund um die Infrastruktur, die Einbindung erneuerbarer Energien in den Ladevorgang und die Anpassung der Hausinstallation.
Zum Beispiel, welche Ausführungsvarianten einer Ladestation für Ihr Elektroauto - Wallbox, Ladesäule etc. - in Frage kommen und wie diese vor unbefugter Nutzung geschützt werden können.
Was ist eine Wallbox?
Wallboxen werden mit eigenen Starkstromleitungen und Sicherungen installiert und sind für das Dauerladen mit hoher Leistung ausgelegt. Einerseits ist die Ladeleistung deutlich höher als bei normalen Haushaltssteckdosen, was die Ladezeit erheblich verkürzt. Andererseits ist die Gefahr einer Überhitzung oder gar eines Kabelbrandes bei Haushaltssteckdosen zu groß.

E-Mobilität - Kundin vor Elektrofahrzeugen 100% elektrisierend · Elektro-Diehm
© 2025 · ArGe Medien im ZVEH GbR | Frankfurt a.M.Jede Steckdose hat eigene Belastungswerte, wie lange bei einer bestimmten Spannung geladen werden darf - bei Haushaltssteckdosen entsprechen diese Werte typischen Haushaltsgeräten wie Waschmaschine oder Staubsauger, nicht aber einem Elektroauto. Daher ist das Laden an Steckdosen nur als Notlösung zu empfehlen. Außerdem würde eine Vollladung über die Steckdose sehr lange dauern.
Die eigene Wallbox in der Garage ermöglicht so ein schnelles und komfortables Laden. Abends einfach an die Steckdose der Wallbox anschließen und am nächsten Morgen aufgeladen in den neuen Tag starten.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 10 Millionen zugelassenen Elektrofahrzeugen im Jahr 2030. Um den großen Bedarf an Ladepunkten zu decken, hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Netzinfrastruktur für Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) die EU-Richtlinie 2014/94/EU in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz ist am 25. März 2021 in Kraft getreten.
Das Gesetz schreibt Maßnahmen für Ladeinfrastruktur und Ladepunkte bei Neubau und Sanierung von größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Es muss eine Leitungsinfrastruktur geschaffen werden, die aus geeigneten Leerrohren für Strom- und Datenleitungen besteht. Dies können z.B. Leerrohre, Unterflursysteme oder andere Kabelmanagementsysteme sein.

E-Mobilität - Kundin vor Ladestation mit Stecker in der Hand · Elektro-Diehm
© 2025 · ArGe Medien im ZVEH GbR | Frankfurt a.M.Für die Ladeinfrastruktur ist zusätzlich der erforderliche Platz für Kabelanschluss, intelligente Messsysteme, Schutz- und Schaltgeräte sowie Platz für ein Lademanagement vorzusehen.
Das GEIG macht im Detail folgende Vorgaben:
- Bei neu zu errichtenden Wohngebäuden ab 6 Stellplätzen ist jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur auszustatten.
- Bei Nichtwohngebäuden ab 7 Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur und zusätzlich mit einem betriebsbereiten Ladepunkt auszustatten.
- Bestandsgebäude (Nichtwohngebäude) mit 20 Stellplätzen pro Gebäude müssen ab 2025 über mindestens einen Ladepunkt pro Gebäude verfügen.
- Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden muss ab 11 Stellplätzen jeder Stellplatz mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
- Bei Nichtwohngebäuden muss ab 11 Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur und zusätzlich mit einem betriebsbereiten Ladepunkt ausgestattet sein.Eine geeignete Leitungsinfrastruktur für diese Anforderung kann z.B. ein Leerrohr sein.
Zwar sieht das GEIG derzeit noch keine Verpflichtung für Ein- und Zweifamilienhäuser vor, jedoch ist eine Novellierung der EU-Richtlinie geplant. Es ist davon auszugehen, dass in der Novellierung die Anzahl der geforderten Stellplätze mit Ladeinfrastruktur für Wohn- und Nichtwohngebäude erhöht wird.
Darüber hinaus sollen für Bürogebäude besondere Anforderungen an die Anzahl der Ladepunkte gestellt werden. Es empfiehlt sich daher bereits heute, über das geltende GEIG hinaus, eine Leitungsinfrastruktur für zukünftige Ladepunkte in der Planung zu berücksichtigen.
So können hohe Folgekosten für eine spätere Nachrüstung vermieden werden.
Ladeeinrichtungen für Elektromobilität
Vorbereitende Maßnahmen in Wohngebäuden
Da Elektromobilität ein Thema ist, das in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen wird, sollten Bauherren bereits bei Neubauten entsprechende Vorkehrungen für Neubauten entsprechende Vorkehrungen treffen,auch wenn man heute noch kein Elektrofahrzeug besitzt.
Wer sich zu Hause eine Ladeeinrichtung installieren lassen will, muss vor allem in der Vorbereitungs- und Planungsphase wichtige Punkte beachten.